Lockerung der Personenbegrenzung
Die 11. CoBeLVO in Rheinland-Pfalz (gültig ab 16.09.2020) bzw. das anhängige Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich erlaubt nach wie vor beim Kontaktsport die Teilnahme von bis zu 30 Personen (inkl. Ausbilder / Gruppenleiter), reduziert jedoch die Personenbegrenzung pro Fläche von bisher 10m² je Teilnehmer auf nur noch 5m² je Teilnehmer.
Dies erleichtert unsere Unterrichtsplanung immens, da sich so die zugelassene Teilnehmerzahl in unserem Unterricht fast verdoppelt.
Was aber auf jeden Fall bleibt, ist die Pflicht zur Dokumentation zwecks Kontaktnachverfolgbarkeit.